Brief an Kaiser Wilhelm I., Berlin, 27. Januar 1886

     

    In der Thronrede, mit welcher der jetzt versammelte Landtag eröffnet worden, ist darauf hingewiesen, daß das Zurückdrängen des deutschen Elements durch das polnische in einigen östlichen Provinzen der Monarchie der Regierung die Pflicht auferlege, Maßregeln zu treffen, welche den Bestand und die Entwicklung der deutschen Bevölkerung sicherzustellen geeignet sind. Zugleich ist angekündigt, daß die zu diesem Zweck in Arbeit befindlichen Vorlagen dem Landtage zugehen würden.

    Das Staatsministerium hat sich inzwischen in eingehenden Beratungen mit dieser für die Staatsinteressen überaus wichtigen Frage beschäftigt und ist zu dem einstimmigen Beschluß gelangt, Ew. Kais[erliche]. und K[öni]gl[iche]. M[ajestät]. als Grundlage für jene Maßnahmen folgendes allerunt[ertänigst]. vorzuschlagen.

    Neben der Ausweisung von Ausländern polnischer Nationalität welche bereits im Gange, ist als weitere Repressiv-Maßregel der ausschließliche Gebrauch der deutschen Sprache in allen Versammlungen, in welchen öffentliche Angelegenheiten beraten werden, in Aussicht zu nehmen.

    Noch wichtiger aber wird es sein, auch durch positives Eingreifen der national-polnischen Agitation, in den östlichen Provinzen Einhalt zu tun und für Erhaltung und Stärkung der deutschen Bevölkerung und der deutschen Kultur in diesen Provinzen mit aller Entschiedenheit dauernd und planmäßig einzutreten. Es wird sich zu diesem Behufe empfehlen:

    eine baldige Vermehrung und höhere Dotierung der Volksschulen herbeizuführen, auch für die Anstellung und auskömmliche Besoldung einer genügenden Anzahl deutschredender und deutschgesinnter Lehrer Sorge zu tragen, vor allem von der Schulverwaltung die Einwirkung deutschfeindlicher Elemente fernzuhalten;

    in dem Beamten- und Richterstande den deutschen Geist zu befestigen und nötigenfalls eine angemessene Erhöhung des Diensteinkommens der nach diesen Provinzen versetzten deutschen Beamten und Richter zu bewirken;

    den Klein- und Mittelbesitz durch Parzellierung größerer im Besitze des Staates befindlicher oder zu erwerbender Güter zu vermehren, die Niederlassung deutscher Landwirte und Bauern, wie die Bildung deutscher Dörfer zu begünstigen und zu diesem Zwecke ohne Verzug die erforderlichen gesetzgeberischen und administrativen Maßregeln für die Bildung, Besiedelung und Erhaltung neuer bäuerlicher Wirtschaften einzuleiten;

    zur Erfüllung dieser Aufgaben selbständige nicht im Ordinarium des Etats verwaltete Fonds auszusetzen und

    endlich zur Ausführung dieser Maßregeln eine besondere von Ew. M. ernannte, dem Staatsministerium unterstellte und mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Kommission, bestehend aus ständigen Mitgliedern und Mitgliedern aus beiden Häusern des Landtages unter einem ständigen Vorsitzenden im Hauptamt, einzusetzen.

    Ew. Kais[erliche]. und K[öni]gl[iche]. M[ajestät]. bittet das Staatsministerium allerunt[änigst]. durch Vollziehung der im Entwurfe beigefügten Ordre diese Grundsätze allergn[ädigst]. zu genehmigen.