1853 Bismarck BundespressegesetzKladderadatsch, Nr. 24, 22. Mai 1853

    Bei der drohenden Nähe eines Bundes-Preßgesetzes erlaubt sich Kladderadatsch, seine gehorsamste Vorstellung bei Herrn von Bismarck-Schönhausen zu machen. „Ein Federzug von dieser Hand, und neu Erschaffen wird die Erde – Geben Sie Gedankenfreiheit.! – !!! –

    Im März 1848 hob der Deutsche Bund die Pressezensur auf. Er setzte damit einen wichtigen Meilenstein auf dem langen Weg zur Meinungsfreiheit in Deutschland. Allerdings schränkten Preußen 1851 und dann der Deutsche Bund 1854 mit dem Bundespressegesetz die Pressefreiheit wieder ein. Zeitungen und Bücher konnten nun unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung zensiert werden. Diese Nachzensur wurden von den Herausgebern fraglicher Publikationen jedoch immer wieder durch einen schnellen Abverkauf unterlaufen.

    Mit Blick auf das angekündigte Bundespressegesetz richtete sich die Satirezeitung „Kladderadatsch“ 1853 – frei aus Friedrich Schillers „Don Carlos“ zitierend – direkt an den Bevollmächtigten des Landes Preußen beim Deutschen Bundestag, Otto von Bismarck.