Erb Ober Jaegermeister BismarckErnennung Otto von Bismarcks zum Erb-Ober-Jägermeister im Herzogtum Pommern durch König Wilhelm I. von Preußen, 22. März 1877 (Seite 1). 1877 ernannte König Wilhelm I. von Preußen Otto von Bismarck zum „Erb-Ober-Jägermeister“ im Herzogtum Pommern als Dank und Anerkennung für seine bisher geleisteten Dienste. Das „Erbamt“ sollte nach Bismarcks Tod an denjenigen seiner Söhne (und dessen Nachkommenschaft) fallen, der sich dann im Besitz des pommerschen Familienguts Varzin befinden würde. Geschaffen wurden dieses und andere Ehrenämter von König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen.