In Anerkennung seiner Verdienste um die Reichsgründung wurde der vormalige Graf Otto von Bismarck bei der Eröffnung des ersten Deutschen Reichstags in Berlin am 21. März 1871 in den erblichen Fürstenstand erhoben. Das Fürsten-Diplom mit einer Gouache-Zeichnung von H. Rahde und einer Kalligraphie von Viez wurde am 23. April 1873 auf Seite 10 von Kaiser Wilhelm I. unterzeichnet, in der silbernen Kapsel befindet sich das königlich-preußische Siegel. Aufgeschlagen sind hier die Seiten 6 und 7, die Wappenseite wurde vom Vorsitzenden des Königlichen Heroldsamts Rudolf Graf von Stillfried-Alcántara entworfen: Das bismarcksche Wappen wird von einer Art Triumphbogen gerahmt, an dem die Flaggen der in den drei letzten Kriegen unterlegenen Staaten zu sehen sind. Über dem Ensemble schwebt – vor einer strahlenden Sonne – der einköpfige schwarze Adler des Kaiserreichs mit dem Wappenschild Preußens.