Mut zum Gehorsam

    In seinen Memoiren beschreibt Bismarck, wie König Friedrich Wilhelm IV. ihn 1851 zum Legationsrat beim Bundestag in Frankfurt am Main ernannte und eine Beförderung zum Gesandten in Aussicht stellte.

    Nachdem ich auf die plötzliche Frage des Ministers Manteuffel, ob ich die Stelle eines Bundesgesandten annehmen wolle, einfach mit Ja geantwortet hatte, ließ der König mich zu sich bescheiden und sagte: „Sie haben viel Muth, daß Sie so ohne Weiteres ein Ihnen fremdes Amt übernehmen.“ Ich erwiderte: „Der Muth ist ganz auf Seiten Eurer Majestät, wenn Sie mir eine solche Stellung anvertrauen, indessen sind Euer Majestät ja nicht gebunden, die Ernennung aufrecht zu erhalten, sobald sie sich nicht bewährt. Ich selbst kann keine Gewißheit darüber haben, ob die Aufgabe meine Fähigkeit übersteigt, ehe ich ihr näher getreten bin. Wenn ich mich derselben nicht gewachsen finde, so werde ich der erste sein, meine Abberufung zu erbitten. Ich habe den Muth zu gehorchen, wenn Euer Majestät den haben zu befehlen.“ Worauf der König: „Dann wollen wir die Sache versuchen.“

    Otto von Bismarck, Gesammelte Werke. Neue Friedrichsruher Ausgabe, Abt. IV: Gedanken und Erinnerungen, bearb. von Michael Epkenhans und Eberhard Kolb, Paderborn u.a. 2012, S. 52f.

     

    7b FriedrichWihelmIVErnenntBismarckZumLegationsrat1851 Roehling1851. König Friedrich Wilhelm IV. ernennt Herrn von Bismarck zum Geheimen Legationsrat und Rat bei der preussischen Gesandtschaft am Bundestag in Frankfurt A/M. Die Zeichnung von Carl Röhling ist erschienen in: Carl Röhling / R. Hofmann, Otto von Bismarck. Ernstes und Heiteres aus dem Leben des grossen Kanzlers, Berlin 1897 (gemeinfrei)