Reichskanzler
1871 – 1890
Laut Verfassung hatte sich Bismarck als Reichskanzler nur gegenüber dem Kaiser zu verantworten. Für die Verabschiedung von Gesetzen benötigte er dennoch die Zustimmung des Parlaments. Seine Politik umfasste die innenpolitische Konfrontation ebenso wie die Sozialgesetzgebung, eine europäische Friedenspolitik und den Beginn der deutschen Kolonialpolitik.